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Sonntag, 9. Juli 2017

Sonderkündigungsrecht bei DSL Anbietern

Einen DSL-Vertrag abschließen geht sehr schnell. Ein Vertrag wird meist für 12 oder 24 Monate abgeschlossen. Sollte dieser nicht zu gegebener Frist gekündigt werden verlängern sich die Laufzeit automatisch nochmals um 12 oder 24 Monate. 
Eine Laufzeit in welcher sicherlich günstigere Angebote zu finden sein werden. Deshalb sollten Sie rechtzeitig kündigen. Oft vergisst man so etwas und hängt dann erneut im Vertrag bei dem selben Anbieter und dem selben Preis. Es gibt jedoch Gelegenheiten, wo ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann. 

Beim Sonderkündigungsrecht kann der laufende Vertrag unterbrochen werden. Dafür müssen jedoch außerordentliche Gründe vorliegen.
Folgendes können Sie als solchen Grund sehen:

Änderungen der AGB´s
Sind die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachteilig für Sie, haben Sie ein Recht auf Kündigung.

Nicht erbrachte Leistung 

Wurden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht und der Forderung auf nachträgliche Erfüllung der vertraglichen Inhalte nicht nachgekommen, so haben Sie das Recht auf Kündigung.

Umzug
Bei einem Umzug darf nur dann innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt werden, wenn der aktuelle Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate. Dies findet sich auch in der Gesetzgebung im § 46 des Deutschen Telekomunikationsgesetzes (tkg) wieder. 
Darf der Provider wegen verringerter Leistungen am Ort des Umzugs gekündigt werden, muss beim Wechsel des Anbieters zügig vorgegangen werden.
Vielfach ist nicht bekannt, dass auch der Anbieter selbst eine fristlose Kündigung aussprechen kann, was jedoch meist nicht passiert bei einem Umzug. Sollte der Kunde einen Verstoß gegen die AGB´s begangen haben kann dies durchaus passieren. Im allgemeinen sind Provider häufig kulant, wenn der Kunde ins Ausland zieht, verstirbt oder private Insolvenz anmeldet. In diesem Fall wird einer Kündigung meist entsprochen und Sie haben nichts zu befürchten. Also Sie können einfach mit genanntem Grund kündigen auch wenn Sie sich in der Vertragslaufzeit befinden.
Hier findest du die 4 besten und günstigsten Anbieter auch ohne Mindestlaufzeit



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